Mietobjekt und Mitbenutzung

Vermietet wird das Yogastudio Sat Nam am Hobelwerkweg 39a in 8404 

Winterthur. Die Garderobe, die Materialien im Schrank und die Musikanlage dürfen mitbenutzt werden.

 

Tarife

Die Tarife sind auf der Webseite aufgeführt.

 

Reservierung & Zahlung für eine einmalige Nutzung

Auf eine Anfrage hin, bekommt der/die Untermieter:in bei Verfügbarkeit eine Rechnung oder einen Zahlungsauftrag per Twint.

Bei einmaliger Nutzung wird die Raummiete im Vorfeld einbezahlt.

Sobald die Zahlung betätigt ist, ist der Raum verbindlich reserviert. 

Eine Stornierung respektive Rückerstattung ist nicht möglich.

 

Konditionen für eine regelmässige Nutzung & wöchentliche Kurse

Die Mindestmietdauer vom Raum für regelmässig stattfindende Lektionen sind 3 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt von beiden Seiten her 2 Monate. Der Betrag wird jeweils am Ende des Vormonates überwiesen. 

Damit das Angebot der verschiedenen Instruktor:innen gut nebeneinander bestehen kann gilt: der Stundentarif für das wöchentliche Yoga/Pilates/Bewegungsangebot darf (für die Teilnehmenden) nicht weniger als 19.-/60min betragen.

 

Eingang & Toiletten

Der Haupteingang des Hauses ist bis 19:00 Uhr offen. Danach und auch für das Betreten der Toiletten braucht es einen Badge. Es hängen zwei Exemplare links neben dem Waschbecken im Yogastudio.

 

Sorgfalt und Reinigung des Raumes

Den Yogabereich (jenseits des Holzmöbels) nur mit Socken oder Barfuss 

betreten. Essen ist im ganzen Yogastudio untersagt.

Am Schluss der Veranstaltung bitte den Boden feucht aufnehmen und die Oberflächen abwischen. Die Matten, Decken und Kissen so ordentlich wie möglich zurück ins Regal legen. Bitte kein scheuerndes Putzmittel für das Waschbecken benutzen. Die Musikboxen am Schluss der Veranstaltung 

bitte beide einzeln ausstecken.

 

Haftung

Die Vermieterseite übernimmt keine Haftung für gestohlene oder beschädigte Gegenstände und andere Sach- oder Personenschäden.

Die Mieterinnen und Mieter werden für Schäden am Mietobjekt und der Ausstattung haftbar gemacht. Der Abschluss einer entsprechenden 

Versicherung wird empfohlen. Die Mieterinnen und Mieter verpflichten sich, durch sie verursachte Schäden so schnell wie möglich, spätestens jedoch am Folgetag, dem Vermieter zu melden.

 

Ich habe die Nutzungsvereinbarungen gelesen verstanden & akzeptiert

 

Ort Datum

 

NameUntermieter:in         

 

Unterschrift